Der Anfang jedes Bauvorhabens
Erst die Genehmigung, dann Wohnen nach Wunsch
Die Entscheidung ist endlich gefallen: Sie wollen ein eigenes Haus nach Ihren Vorstellungen bauen. Eine Traumvilla mit herrlichem Ausblick, ein Stadthaus mitten im Herzen einer Ortschaft oder ein Holzbungalow im Grünen – all das und mehr ist möglich. Doch wo und wie geht das spannende Vorhaben los?
Eine Genehmigung für alle Fälle
Grundsätzlich erfordern verschiedene Pläne rund um das Thema Haus eine Baugenehmigung – angefangen bei der Errichtung. Aber auch die Anpassung einer Immobilie, eine Nutzungsänderung oder der Abbruch können entsprechende Genehmigungen benötigen. Von Bundesland zu Bundesland und von Gemeinde zu Gemeinde können die Voraussetzungen verschieden sein. Grundsätzlich ist der Bauantrag bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Enthalten sein müssen neben dem Antrag alle nötigen Unterlagen ohne Mängel. Weiterführende Informationen erhalten Sie bei den entsprechenden Portalen – zum Beispiel für Bauvorhaben in Nordrhein-Westfalen auf www.bauportal.nrw.


Auch Holzhäuser benötigen eine Baugenehmigung
Generell ist es immer eine gute Idee, sich vorab bei der entsprechenden Gemeinde zu informieren, wie eine solche Baugenehmigung genau abläuft. Für den Bau von Holzhäusern wie sie Stommel Haus anbietet gelten grundsätzlich dieselben Voraussetzungen, wie für den Bau von Massivhäusern aus Stein oder ähnlichem. Unsere Fachkräfte und Architekten mit langjähriger Erfahrung sind natürlich gerne mit wichtigen Tipps und Tricks für Sie da und beantworten weitere Fragen rund um die Baugenehmigungen an Ihrem Wunschort.
FAQ – Fragen und Antworten zur Baugenehmigung
Informieren Sie sich über die spezifischen Bauvorschriften Ihrer Region und prüfen Sie den Bebauungsplan Ihrer Gemeinde oder Stadt. Dort finden Sie Festsetzungen, die zeigen, welche Art von Bebauung zulässig ist.
Der Bauantrag sollte von einem Fachmann erstellt werden – das ist in aller Regel ein Architekt oder Bauingenieur. Beide Berufsgruppen kennen sich hervorragend mit allen nötigen Berechnungen und Plänen aus, besitzen notwendiges Fachwissen und können dieses entsprechend in den Antrag einfließen lassen.
Ähnlich wie bei den Vorgaben für die Baugenehmigung sind auch die Kosten dieser Genehmigung sehr individuell. Einheitlich gilt jedoch, dass sie mit mindestens 50 Euro zu veranschlagen ist. Das Bauportal NRW zum Beispiel setzt für ein „normales“ Einfamilienhaus eine Gebühr von mindestens 500 Euro an.
Grundsätzlich gilt für Holzhäuser dasselbe, wie für alle anderen Gebäude auch, wenn es um mögliche Hindernisse geht. Dazu gehören unter anderem Themen wie Natur- und Denkmalschutz. Auch die Nachbarschaftszustimmung kann in Einzelfällen von Bedeutung sein. Auch hier gilt aufgrund der Individualität: Besser den Fachmann fragen, um ganz sicher zu sein!
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